In Deutschland schreibt die Geflügelpest-Verordnung eine regelmäßige Impfung gegen die Newcastle-Krankheit für jeden Hühner- und Truthühnerbestand vor. Dies gilt auch für Privatleute die nur wenige Hühner halten.
Die Ausgabe des angerührten Impfstoffes erfolgt 10:00 - 11:00 in der Zuchtanlage nur an Mitglieder.
31.05.2026
23.08.2026
15.11.2026
07.02.2027