In Deutschland schreibt die Geflügelpest-Verordnung eine regelmäßige Impfung gegen die Newcastle-Krankheit für jeden Hühner- und Truthühnerbestand vor. Dies gilt auch für Privatleute die nur wenige Hühner halten.
Die Ausgabe des angerührten Impfstoffes erfolgt 10:00 - 11:00 in der Zuchtanlage nur an Mitglieder.
12.01.2025
13.04.2025
06.07.2025
21.09.2025
14.12.2025